5. Mai 2009
Essen und Trinken ist in Basler Trams verboten. Seit April dieses Jahres macht die BVB deutlich darauf aufmerksam und drohen mit 20 Franken Busse für diejenigen, die mit Burger oder Cola-Flasche erwischt werden. Plakate wie dieses sollen die Fahrgäste abschrecken:

Quelle: baz.ch
Doch bei den BVB nimmt man es mit dem Verbot offenbar selber nicht so genau. So schreibt die Basler Zeitung:
Kürzlich im Elfer, zwischen Schifflände und Unispital: Der Wagenführer hat eben die Türen geschlossen, bimmelt, tuckert los und beisst dann genüsslich in ein Sandwich. Vor dem Hotel Les Trois Rois hält er das Tram an, steigt mampfend aus und stellt eine Weiche.
Auch ist man sich der BVB nicht sicher mit der korrekten Terminologie: Ist es nun eine Busse, oder bloss ein Unkostenbeitrag? Die fehlende Rechtsgrundlage scheint die BVB ebenfalls nicht zu stören. Gemäss Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr wird mit Strafe belegt, wer „Anlagen oder Fahrzeuge verunreinigt“ (Art. 51). Wer also seinen Abfall beim Aussteigen mitnimmt, hat nichts zu befürchten.
Die BVB sind übrigens gemäss oben zitiertem Artikel der Basler Zeitung sehr zufrieden:
Die BVB sind zufrieden mit ihrer Ankündigung, die laut Sprecherin «sehr, sehr viel» bewirkt hat. Es werde in den Trams und Bussen weniger gegessen und getrunken und folglich seien die Fahrzeuge auch sauberer.
Basel, Gesellschaft, Verkehr
19. August 2008
Wer jetzt vom Auto aufs Tram umgestiegen ist, um den teuren Benzinkosten zu entgehen, kommt bald vom Regen in die Traufe. Wegen den steigenden Energiekosten soll Tramfahren teurer werden – Überlegungen sind gemäss bazonline.ch bereits in der Nordwestschweiz im Gange.
Wenn einem der öffentliche Verkehr auch zu teuer wird, bleibt bald nur noch Velofahren oder zu Fuss gehen übrig. Bis auch in der Veloindustrie und im Schuhhandel die Preise steigen. Vielleicht können wir ja günstig gebrauchte Velos aus China übernehmen, die jetzt dort unbenutzt in den Garagen stehen…
Energie, Schweiz, Verkehr
14. Mai 2008
Die ansonsten autofeindlich eingestellte Basler Regierung hat überraschend einem Feldversucht des Bundes in der Stadt Basel eine Absage erteilt:
Die Versuchsanordnungen eignen sich für die spezifische Situation in der Agglomeration wenig.
Zudem werden grenzüberschreitende Argumente ins Feld geführt, wie man in der Medienmitteilung weiter lesen kann:
Ein Versuch, der zu verallgemeinerbaren Aussagen führen kann, müsste sich auf die gesamte Agglomeration ausdehnen und damit auch die Nachbarländer Frankreich und Deutschland umfassen. Dabei entsteht in der Grenzregion ein ungleich und wesentlich höherer Aufwand für die Versuchsdurchführung als dies beispielsweise bei weiter im Innenland liegenden Agglomerationen der Fall wäre.
Die Basler Regierung setzt lieber auf ihre Parkraumbewirtschaftung, um den Autofahrern die Stadt zu vergraulen. Ich gehe mal davon aus, dass man für das Gross-Bauprojekt Erlenmatt nur velofahrende Mieter zulassen wird.
Etwas zynisch liesst sich diese Begründung:
Die technische Entwicklung dürfte in den nächsten Jahren deutlich kundenfreundlichere und kostengünstigere Systeme ermöglichen. Mit der Einführung von Road Pricing sollte deshalb noch zugewartet werden, insbesondere da der Leidensdruck in der Agglomeration Basel (noch) nicht sonderlich gross ist.
Aber offensichtlich ist er gross genug, um mit zusätzlichen Parkgebühren die Leute schon heute abzocken zu können. Und was „kundenfreundlich“ im Zusammenhang mit Road Pricing bedeuten soll, ist mir auch nicht klar.
Basel, Verkehr
27. Februar 2008
Im November 2005 hat ein Autofahrer eine 14järhrige Velofahrerin mit voller Geschwindigkeit angefahren – das Kind war auf der Stelle tot. Bei anderen Verstössen vorher war ihm bereits sieben Mal der Führerausweis entzogen worden – immer wegen Raserei. Vor Gericht wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und das Aargauer Strassenverkehrsamt entzog ihm wieder den Ausweis. Nun erhält er gemäss einem Bericht auf tagi.ch diesen aber wieder zurück, weil das Aargauer Verwaltungsgericht den Entzug als „einen unverhältnismässigen Eingriff“ ansieht.
Aber auch das Strassenverkehrsamt bekleckert sich nicht mit Ruhm:
Noch rund drei Monate vor der Verurteilung hatte das Strassenverkehrsamt festgehalten, «dass keine Gründe vorliegen, die charakterliche Eignung des Betroffenen in Zweifel zu ziehen». Sofortige Massnahmen oder zusätzliche Abklärungen hielt es für «nicht notwendig».
Solange Raserei im Strassenverkehr, bei der auch noch Menschen verletzt oder getötet werden, zu lasch bestraft werden und sich Verwaltungen vor ihrer Verantwortung drücken, werden auch weiterhin Menschen im Strassenverkehr durch die Rücksichtslosigkeit anderer sterben.
Gesellschaft, Verkehr