Wer stoppt die digitale Wegelagerei der SUISA?

20. September 2009

USB-Sticks sind klein und praktisch, gespeicherte Daten lassen sich überall hin mitnehmen und verwenden. Doch wo sich Daten drauf speichern lassen, könnten – zumindest theoretisch gesehen – auch Musikdateien gespeichert werden. Drum will die SUISA jetzt auch auf USB-Sticks Urheberrechtsgebühren einkassieren, wie macprime.ch berichtet. Speichermedien werden somit wieder mal teurer.


Die SUISA will uns wieder mal ans Portemonnaie. Quelle: sueddeutsche.de

Wenn ich mal zurückdenke, habe ich auf meinem USB-Stick in den letzen Monaten nur Dateien gespeichert gehabt, die ich entweder selber erstellt oder vom Urheber direkt bekommen habe. Dabei handelte sich aber um Dokumente wie Kommunikationsstrategien, Präsentationen oder Planungsunterlagen für einen Event. Also nichts, wo die SUISA zulangen dürfte. Sie tut es aber trotzdem.

Für mich ist dies digitales Raubrittertum, Konsumenten werden für die Nutzung von Technologien bestraft. Damit wird die Verbreitung von neuen Technologien behindert, und dass kann nicht in unserem Sinn sein. So genannte Verwertungsgesellschaften, welche einfach pauschal auf allen möglichen Geräten und Datenträgern Gebühren einfordern, haben meiner Meinung nach keine Daseinsberechtigung.

Wer einen Blick in die FAQ’s auf der SUISA-Webseite wirft, versteht die Welt nicht mehr. Die SUISA schafft es tatsächlich, mit pseudo-juristischem Kauderwelsch, ihre Wegelagerei und Abzockerei zu legitimieren. Eine Kostprobe:

Mit der Leerträgervergütung werden Urheberrechte pauschal abgegolten. Ist das im Zeitalter digitaler Abrechnungssysteme (DRMS) noch zeitgemäss?
Ja. Zumindest so lange, als digitale Abrechnungssysteme nicht flächendeckend eingesetzt werden. Es gibt heute diverse solche Systeme, doch die haben sich nicht durchgesetzt, weil sie (zu) viel kosten und verschiedene Systeme nicht kompatibel sind. Darum werden in den nächsten Jahren die meisten privaten Kopien nicht mit DRMS abgerechnet werden können (Offline-Überspielungen von CDs, Aufnahmen von Sendungen, Herunterladen von Musikfiles aus Angeboten ohne Zugriffskontrolle). Privates Kopieren lückenlos zu erfassen, ist auch wegen des Persönlichkeits- und Datenschutzes heikel, viele Fragen sind offen. Der Gesetzgeber hat sich nicht zuletzt auch deswegen entschieden, den Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen zu vermeiden und das private Kopieren zu erlauben.

Warum müssen für CD-Rohlinge, die nur genutzt werden, um persönliche Daten zu speichern, Urheberrechtsentschädigungen bezahlt werden?
Privates Kopieren ist erlaubt. Auf CD-Rohlingen können persönliche Daten oder Musik gespeichert werden. Es ist nicht möglich, genau zu kontrollieren, wer was speichert. Darum wird auch auf CD-Rohlingen für Daten (CD-R data) eine Entschädigung erhoben.

Warum verlangt die SUISA Urheberrechtsentschädigungen für MP3-Player? Sind mit dem Kauf einer CD von Musik im Internet die Urheberrechte für den privaten Konsum nicht bereits abgegolten?
Mit dem Kauf einer CD oder von Musik im Internet werden keine Rechte für den privaten Konsum abgegolten. Das ist auch nicht notwendig, denn der private Konsum ist von Gesetzes wegen erlaubt. Wer Kopien der Musikdateien von der CD oder aus dem Internet machen will, kann das im privaten Rahmen ohne Einschränkung tun. Das Gesetz sieht dafür eine Vergütung auf den Leerträgern (CD, DVD, MP3-Player usw.) vor, die allerdings der Hersteller oder Importeur (und nicht der Käufer) zahlen muss. Der Konsument muss nie Urheberrechtsentschädigungen bezahlen. Es kann jedoch sein, dass der Hersteller oder der Importeur seine Kosten auf den Konsumenten überwälzt.

(Um diese Texte wiederzugeben, wurden keine Gebühren erhoben oder bezahlt. Lesen auf eigene Gefahr, eventuell entstehende Kosten oder von Dritten erhobene Gebühren und Steuern können nicht auf den Blogger abgewälzt werden.)

Alles klar?


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Wetten, dass… hier Zensur stattfindet?

30. Juli 2009

Deutschland arbeitet intensiv daran, Internetinhalte zu zensieren und digitale Erwachsenenunterhaltung massiv einzuschränken – zum Wohle der ganzen Gesellschaft. Die Befürchtungen sind gross, dass die eingerichteten DNS-Sperren gegen Kinderpornografie auch für andere Inhalte angewendet werden – die Musikindustrie soll schon Interesse angemeldet haben.

zensiertdasnet

Mit der Plattform „ZensiertDas!NET“ soll spielerisch auf die Zensur aufmerksam gemacht werden. Man kann Wetten abgeben, auf was als nächstes der Zensurschere zum Opfer fallen könnte. Top sind im Moment die Seite Wikileaks, Filesharing und Anonymisierungsdienste.


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Urheberrechte müssen endlich global werden

28. Juni 2009

Die Nachricht vom Tod des „King of Pop“ verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch alle Medien rund um die Welt. Internet und speziell Social Networks hatten dabei die Nase vorn, Shops wie iTunes und amazon erleben einen Boom beim Verkauf von Michael Jackson-Titeln. Auf YouTube gehören Jackson-Videos zu den Rennern, legal hochgeladen sind davon wohl eher die wenigsten.

Ausgerechnet der Official Michael Jackson Youtube Channel macht uns Schweizern (und sehr wahrscheinlich auch vielen anderen Ländern) einen Strich durch die Rechnung: “Wir können dir das ursprüngliche vorgestellte Video für diesen Kanal aufgrund von Alters- oder Ortsbeschränkungen nicht anzeigen“ heisst es dort lapidar. Videos ansehen unmöglich. Also zurück zu den Videos ohne Urheberrechtsbeschränkungen.


Bild: www.youtube.com

Die Industrie hat es immer noch nicht begriffen. Auf global zugänglichen Plattformen wie YouTube haben national beschränkte Zugriffsrechte nichts verloren. Sie sind konsumentenfeindlich und sie hindern mich sogar daran, Musikvideos legal zu sehen. Also ab zurück in die Illegalität, um dann noch Strafanzeigen oder Internetsperren zu riskieren. Ich kenne keine andere Industrie, welche ihre Kunden derart reglementiert und kriminalisiert wie die internationalen Musikkonzerne. Kommt noch verschlimmernd dazu, dass immer mehr Staaten sich zu ihren Handlangern machen lassen – vereint im Kampf gegen das böse Internet.

Michael Jackson hat mit seiner Musik Milliarden von Menschen weltweit begeistert, Grenzen waren dabei kein Hindernis. Grenzen werden von der Musikindustrie und der Politik künstlich hochgezogen. Michael Jackson wusste dies schon in seinem Mega-Hit “Thriller”:

…something evil is lurking in the dark“ heisst es dort in der erste Zeile.


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Musikindustrie schreckt vor nichts zurück

18. Januar 2008

Wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte mitteilt, verstösst die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzes.

Im Auftrag der Medienindustrie beschafft sich die Firma mit ihrer Software File Sharing Monitor heimlich die IP-Adressen von Computern, über die in Peer-to-Peer-Netzwerken urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten werden, und übermittelt diese an die Rechteinhaber im In- und Ausland. Korrekterweise müssten diese darauf ein Strafverfahren gegen Unbekannt einreichen, in dessen Rahmen dann anhand der IP-Adresse die Person identifiziert und abgeklärt wird, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Erst in diesem Fall kann der Rechteinhaber zivilrechtlich vorgehen.
Wie der Datenschutzbeauftragte gemäss netzwocheticker schreibt, würden jedoch die Rechteinhaber in der Praxis noch vor Abschluss des Strafverfahrens zivilrechtliche Forderungen geltend machen, weil sie mittels Akteneinsicht die Identität des Inhabers des fraglichen Internetanschlusses erfahren haben. Das Fernmeldegeheimnis werde so im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens durchbrochen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht feststehe, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, kritisiert der Datenschutzbeauftragte. Der Datenschutzbeauftragte hat der Firma nun eine Empfehlung geschickt. Sollte die Firma diese innert 30 Tagen nicht befolgen, kann der Datenschutzbeauftragte die Angelegenheit dem Eidgenössischen Departement des Innern zum Entscheid vorlegen. Dies vor dem Hintergrund, dass Downloads von Medieninhalten in der Schweiz nicht strafbar sind. Lediglich der Upload in ein solches Netz kann verfolgt werden.

Um welche Firma es sich genau handelt, ist leider nicht bekannt. Dieses Vorgehen zeigt einmal mehr, dass die Musikindustrie nicht dafür zurückschreckt, illegale Methoden einzusetzen, um die angeblich so geschäftsschädigenden Downloader hinter Schloss und Riegel zu bringen. Zudem würde ich gerne wisse, wie die fragliche Software urheberrechtlich geschützte Musikdateien vom übrigen P2P-Traffic unterscheiden will. Es gibt ja auch Musikdateien, die kostenlos getauscht werden dürfen. Oder wurden hier einfach mal wieder alle P2P-User pauschal unter Generalverdacht gestellt? So nach dem Motto: erst mal ausspionieren und verklagen, und später aussortieren.


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