Wer stoppt die digitale Wegelagerei der SUISA?
20. September 2009USB-Sticks sind klein und praktisch, gespeicherte Daten lassen sich überall hin mitnehmen und verwenden. Doch wo sich Daten drauf speichern lassen, könnten – zumindest theoretisch gesehen – auch Musikdateien gespeichert werden. Drum will die SUISA jetzt auch auf USB-Sticks Urheberrechtsgebühren einkassieren, wie macprime.ch berichtet. Speichermedien werden somit wieder mal teurer.

Die SUISA will uns wieder mal ans Portemonnaie. Quelle: sueddeutsche.de
Wenn ich mal zurückdenke, habe ich auf meinem USB-Stick in den letzen Monaten nur Dateien gespeichert gehabt, die ich entweder selber erstellt oder vom Urheber direkt bekommen habe. Dabei handelte sich aber um Dokumente wie Kommunikationsstrategien, Präsentationen oder Planungsunterlagen für einen Event. Also nichts, wo die SUISA zulangen dürfte. Sie tut es aber trotzdem.
Für mich ist dies digitales Raubrittertum, Konsumenten werden für die Nutzung von Technologien bestraft. Damit wird die Verbreitung von neuen Technologien behindert, und dass kann nicht in unserem Sinn sein. So genannte Verwertungsgesellschaften, welche einfach pauschal auf allen möglichen Geräten und Datenträgern Gebühren einfordern, haben meiner Meinung nach keine Daseinsberechtigung.
Wer einen Blick in die FAQ’s auf der SUISA-Webseite wirft, versteht die Welt nicht mehr. Die SUISA schafft es tatsächlich, mit pseudo-juristischem Kauderwelsch, ihre Wegelagerei und Abzockerei zu legitimieren. Eine Kostprobe:
Mit der Leerträgervergütung werden Urheberrechte pauschal abgegolten. Ist das im Zeitalter digitaler Abrechnungssysteme (DRMS) noch zeitgemäss?
Ja. Zumindest so lange, als digitale Abrechnungssysteme nicht flächendeckend eingesetzt werden. Es gibt heute diverse solche Systeme, doch die haben sich nicht durchgesetzt, weil sie (zu) viel kosten und verschiedene Systeme nicht kompatibel sind. Darum werden in den nächsten Jahren die meisten privaten Kopien nicht mit DRMS abgerechnet werden können (Offline-Überspielungen von CDs, Aufnahmen von Sendungen, Herunterladen von Musikfiles aus Angeboten ohne Zugriffskontrolle). Privates Kopieren lückenlos zu erfassen, ist auch wegen des Persönlichkeits- und Datenschutzes heikel, viele Fragen sind offen. Der Gesetzgeber hat sich nicht zuletzt auch deswegen entschieden, den Eingriff in die Privatsphäre jedes Einzelnen zu vermeiden und das private Kopieren zu erlauben.Warum müssen für CD-Rohlinge, die nur genutzt werden, um persönliche Daten zu speichern, Urheberrechtsentschädigungen bezahlt werden?
Privates Kopieren ist erlaubt. Auf CD-Rohlingen können persönliche Daten oder Musik gespeichert werden. Es ist nicht möglich, genau zu kontrollieren, wer was speichert. Darum wird auch auf CD-Rohlingen für Daten (CD-R data) eine Entschädigung erhoben.Warum verlangt die SUISA Urheberrechtsentschädigungen für MP3-Player? Sind mit dem Kauf einer CD von Musik im Internet die Urheberrechte für den privaten Konsum nicht bereits abgegolten?
Mit dem Kauf einer CD oder von Musik im Internet werden keine Rechte für den privaten Konsum abgegolten. Das ist auch nicht notwendig, denn der private Konsum ist von Gesetzes wegen erlaubt. Wer Kopien der Musikdateien von der CD oder aus dem Internet machen will, kann das im privaten Rahmen ohne Einschränkung tun. Das Gesetz sieht dafür eine Vergütung auf den Leerträgern (CD, DVD, MP3-Player usw.) vor, die allerdings der Hersteller oder Importeur (und nicht der Käufer) zahlen muss. Der Konsument muss nie Urheberrechtsentschädigungen bezahlen. Es kann jedoch sein, dass der Hersteller oder der Importeur seine Kosten auf den Konsumenten überwälzt.(Um diese Texte wiederzugeben, wurden keine Gebühren erhoben oder bezahlt. Lesen auf eigene Gefahr, eventuell entstehende Kosten oder von Dritten erhobene Gebühren und Steuern können nicht auf den Blogger abgewälzt werden.)
Alles klar?
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