Es hätte so ein ruhiger Arbeitstag werden können – doch leider kam alles anders. Heute vormittag war es vorbei mit meinem Internetzugang – mein D-Link Router DIR-855 hatte den Geist aufgegeben. Genauer gesagt funktionierte die automatische Zuweisung von IP-Adressen (DHCP) nicht mehr.
Der Techniker an der D-Link Hotline war sehr unfreundlich und riet mir, das Gerät auf statische IP-Adressen zu konfigurieren, dann könne ich ja wieder ins Internet. Eine Fehlfunktion beim DHCP sei noch kein Garantiefall. Der Router ist gerade mal fünf Monate alt und seitdem bei mir in Betrieb und hat neu 200 Franken gekostet.
Nachdem der erste Frust sich verzogen hatte, habe ich einen neuen Router bestellt – natürlich nicht mehr von D-Link. Geräte von D-Link kommen mir nicht mehr ins Haus. Der Vorgänger von meinem jetzigen Gerät war mit ähnlichen Problemen nach etwas über einem Jahr kaputt gegangen.
Nun warte ich als auf den neuen Router. Den D-Link habe ich mir unterdessen mal von innen angesehen und stelle in bester Internet-Tradition die Bilder hier online…
An die D-Link Hotline: Ist das Gerät jetzt kaputt genug?
Internetzugangsprovider werden immer mehr zur Urheberrechtspolizei im Auftrag der Musik- und Filmindustrie. So lässt sich jetzt auch der US-Internetprovider Verizon vor den Karren der Content-Industrie spannen und verschickt Warnschreiben an seine eigene Kunden. Aber nur mal probeweise.
Etliche Verizon-Kunden in den USA werden in diesen Tagen unangenehme Post in ihren Inboxen vorfinden. Der zweitgrößte US-Internetprovider hat sich laut einem Bericht von CNET dazu bereiterklärt, “zu Testzwecken” Warnschreiben an Tauschbörsennutzer zu verschicken, die illegal Musikdateien herunterladen. Die Nutzer werden darin aufgefordert, die Dateien zu löschen und das illegale Verhalten zu unterlassen…
Versand von Warnschreiben ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer allgemeinen Politik der “abgestuften Reaktion” auf Urheberrechtsverletzungen, wie sie die Unternehmen aus der Medienbranche gerne weltweit etablieren wollen. Ob auf Verizons Warnschreiben bei Missachtung weitere Maßnahmen folgen sollen, ist bisher nicht bekannt. (Quelle golem.de)
Ich finde es sehr bedenklich, wenn sich Dienstleister dazu verpflichten lassen, ihre eigenen Kunden zu überwachen und bei Bedarf sogar Sanktionen gegen sie umzusetzen.
Was tue ich, wenn mein Internetzugang gesperrt wird, obwohl ich unschuldig bin? Den Kundendienst meines Providers anrufen? Freier Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Illegaler Download von Musik oder Filmen kann nicht mit dem Entzug von Grundrechten geahndet werden.
In seinem ersten Video machte Filmemacher Alexander Lehmann alle Deutschen zu Terroristen. Nun ist sein zweites Projekt online verfügbar – “RetteDeineFreiheit.de“. In seiner ganz speziellen Art nimmt sich Lehmann die Argumente der Befürworter der Internetsperren gegen Kinderpornografie vor.
Das Thema Internetzensur geht eigentlich alle an, immer nutzen zwei Drittel aller Deutschen das Internet. Darum find ich sehr beunruhigend, dass das Gesetz von der Politik scheinbar ohne grossen Widerstand durchgepeitscht werden konnte. Selbst die über 130’000 Unterschriften der Online-Petition haben es nicht geschafft, ausserhalb der „Netzgemeinde“ eine Diskussion in der breiten Öffentlichkeit loszutreten.
Die erste Aufregung um Google Street View in der Schweiz scheint sich gelegt zu haben. Dass der Eidgenössische Datenschützer Google weiter kritisch auf die Finger schaut, ist trotzdem richtig.
Google selber bringt als Argument für diesen Dienst immer wieder den Tourismus ins Spiel. Ich frage mich ernsthaft, was denn Nebenstrassen in einem Wohnquartier mit Tourismus zu tun haben. Meiner Meinung nach überhaupt nichts. Deshalb würde ich es sehr begrüssen, wenn man neben Verbesserungen betreffend der Unkenntlichmachung von Gesichtern und Nummernschildern sich überlegen würde, Google generell das Fotografieren in Nebenstrassen und Wohnquartieren zu verbieten. Denn mit Tourismus lässt sich dieser Eingriff in die Privatsphäre vieler Schweizerinnen und Schweizer sicher nicht rechtfertigen. Oder muss man sich jetzt Vorhänge kaufen, weil man damit rechnen muss, dass Google in die Wohnung hineinfotografiert? Problematisch ist aber auch das Unkenntlichmachen von Personen: Auch wenn das Gesicht abgedeckt ist, bleibt die Person anhand von Kleidung, Körperhaltung… identifizierbar.
Diese beiden Strassenzüge aus Basler Wohnquartieren gelten als „touristisch besonders wertvoll“.
Als Ursula von der Leyen am 17. August um 20 Uhr im gemütlichen Salzbrunnenhaus der saarländischen Gemeinde Sulzbach die örtlichen CDU-Anhänger auf die bevorstehende Landtagswahl einstimmte, hatte die Bundesfamilienministerin wohl nicht damit gerechnet, dass ihre Rede gefilmt und noch Tage danach im Internet nachzuhören sein würde. Die konservativen CDU-Getreuen machten es sich an rustikalen Biertischen bequem, während “Zensursula” mit markigen Sprüchen auftrumpfte, die in der Netzgemeinde bitter aufstoßen: Die Gegner von Internetsperren bezeichnet von der Leyen pauschal als “die Linken” und poltert “Himmel noch mal! Macht dem ein Ende!” (Quelle spiegel.de)
Seit heute gehören mehrere Schweizer Städte zum Kreis der Metropolen, welche virtuell via Google Streetview besucht werden können. So auch meine Heimatstadt Basel. In der Schweiz hat sich Google offenbar die Mühe gemacht, auch jede Quartierstrasse abzufahren. Jetzt kann also die ganze Welt sehen, wo ich wohne… ob es sie auch interessiert?
Google weiss, wo ich wohne…
Google Streetview ist zwar eine feine Sache, wenn es darum geht, andere Städte zu erkunden, aber wenn denn das eigene Haus oder das eigene Auto auf Google zu sehen sind, ist es schon ein anderes Gefühl. Ich kann alle gut verstehen, welche Google’s Streetview als Eingriff in die Privatsphäre empfinden.